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Religiöse Verfolgung
in Georgien

Wie lange noch?

In dieser Reihe:
Religiöse Verfolgung in
Georgien--Wie lange noch?
Pöbelherrschaft dauert an
Vor den Augen der ganzen Welt

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VON DER MILDEN SCHWARZMEERKÜSTE bis zu den eisbedeckten Bergen des Kaukasus erstreckt sich Georgien, ein Land von natürlicher Schönheit. Dichte Wälder, reißende Flüsse und grüne Täler schmücken diese gebirgige Gegend an der Nahtstelle zwischen Europa und Asien. Tiflis, die Hauptstadt von Georgien, ist eine pulsierende Stadt mit einer Mischung aus modernen Gebäuden und Baudenkmälern der Vergangenheit. Das Wertvollste in Georgien sind jedoch die Menschen, die für ihre starken Familienbande und für ihre von Herzen kommende Gastfreundschaft bekannt sind.

Zu allen Zeiten der Geschichte musste die georgische Bevölkerung mit Unterdrückung fertig werden. Römer, Perser, Byzantiner, Araber, Türken, Mongolen, Russen und andere fielen in das Land ein. Einer Schätzung zufolge ist Tiflis 29-mal zerstört worden!* Trotz allem haben die Georgier ihre Liebe zum Leben, zur Kunst, zur Musik und zum Tanz ebenso bewahrt wie den Ruf, eine tolerante Gesellschaft zu sein.

 
13. MAI 2001: Die Familie Schamojan verlor ihr Haus, als es von einem Brandstifter angezündet wurde

Leider kann man das heute jedoch nicht mehr von allen Menschen in Georgien behaupten. Im Lauf der vergangenen zwei Jahre hat nämlich eine kleine Gruppe von Georgiern dem Ruf des Landes dadurch geschadet, dass sie Hunderte von Mitbürgern tätlich angriff. Unschuldige Männer, Frauen und Kinder sowie Ältere und Behinderte wurden von einem wutentbrannten Pöbel angegriffen und verprügelt. Mit Knüppeln voller Nägel und mit Eisenstangen schlugen die Angreifer auf ihre Opfer ein, verletzten sie am Körper, fügten ihnen schlimme Wunden im Gesicht zu und rissen ihnen die Kopfhaut auf. Warum werden friedliche Bürger in Georgien so brutal geschlagen? Weil sie Zeugen Jehovas sind, also einer christlichen Gemeinschaft angehören, die in Georgien schon bestand, als die meisten Angreifer noch nicht einmal geboren waren.

Erst denunziert, dann attackiert

 
17. JUNI 2001: Giorgi Bagischwili wurde bei einer Zusammenkunft der Zeugen Jehovas tätlich angegriffen

Obwohl in Georgien Religionsfreiheit herrscht, wurde bereits des Öfteren Literatur der Zeugen Jehovas beschlagnahmt. Im April 1999 erklärten Zollbeamte, die Literatur könne nur mit Genehmigung des Patriarchen, des Oberhauptes der georgisch-orthodoxen Kirche, freigegeben werden.# Im darauf folgenden Monat wurde die orthodoxe Kirche erneut erwähnt, und zwar diesmal im georgischen Bezirksgericht in Isani-Samgori. Dort strengte Guram Scharadse, Parlamentarier und Führer der politischen Bewegung „Georgien über alles!“, einen Prozess an mit dem Ziel, die Auflösung der Rechtskörperschaften zu erwirken, deren sich Jehovas Zeugen bedienen. Er warf den Zeugen vor, sie seien antinationalistisch und gefährlich. Wer unterstützte Scharadses Antrag? Bei den Prozessunterlagen befand sich ein Schreiben des Sekretärs des Katholikos-Patriarchen von ganz Georgien.

Am 20. Mai 1999 trat Georgien der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei, womit es sich verpflichtete, die Artikel der Konvention einzuhalten. In Artikel 10 heißt es: „Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ Wurden die Gegner der Zeugen dadurch veranlasst, nicht mehr auf ein Verbot religiöser Literatur hinzuwirken? Nein, ganz und gar nicht!

Am 21. Juni 1999 äußerte das Amt des Patriarchen von ganz Georgien in einem Schreiben an den Leiter der Zollkontrolle die Forderung: „Die Verbreitung religiöser Literatur aus dem Ausland sollte verboten werden.“ Ferner erklärte Giorgi Andriadse, ein amtlicher Sprecher der georgisch-orthodoxen Kirche, Jehovas Zeugen seien gefährlich und man solle sie verbieten. Diese Beschuldigungen fanden Gehör. Religiöse Fanatiker, die schon früher Literatur der Zeugen Jehovas verbrannt hatten, waren nun zuversichtlich, sich an den Zeugen selbst vergreifen und dabei ungeschoren davonkommen zu können. Am Sonntag, den 17. Oktober 1999, schlugen sie erneut zu.

Der Pöbel herrscht ungestraft

 
11. JULI 2001: Dawit Salaridse wurde bei einer Zusammenkunft der Zeugen Jehovas angegriffen und mit einem Knüppel auf den Kopf geschlagen; außerdem wurde er auf den Rücken und in die Rippen geschlagen

An jenem Sonntag besuchten rund 120 Zeugen Jehovas -- Männer, Frauen und Kinder -- eine religiöse Zusammenkunft in Tiflis. Plötzlich stürmte der abgesetzte orthodoxe Geistliche Basil Mkalawischwili mit 200 Anhängern den Versammlungssaal.% Sie umringten die Zeugen und schlugen mit Holzknüppeln und Eisenkreuzen immer wieder auf sie ein. Ein Zeuge wurde von vier Angreifern an den Armen und am Hals gepackt. Sie drückten seinen Kopf nach unten und begannen ihm die Haare abzurasieren, während die anderen Randalierer dieser Demütigung voller Schadenfreude zusahen. Als der rasende Pöbelhaufen schließlich abzog, mussten 16 Zeugen ins Krankenhaus gebracht werden. Einem Mann wurden drei Rippen gebrochen. Phati, eine 40-jährige Zeugin, erinnerte sich später: „Sie schrien mich an, und einer schlug mit voller Wucht auf mich ein. Er traf mein Gesicht, meine Augen. Ich wollte die Hände schützend vor das Gesicht halten. Blut lief mir über die Finger.“ Als dieser Rohling von Phati abließ, konnte sie auf dem linken Auge nicht mehr sehen. Der Schaden, den Phati bei diesem Angriff am Auge erlitt, konnte bis heute nicht wieder behoben werden.

Dieser grausame Angriff, der vom Fernsehen ausgestrahlt wurde, veranlasste den Staatspräsidenten Eduard Schewardnadse, sich dazu zu äußern. Er sagte am Tag danach: „Ich verurteile diesen Vorfall, und ich denke, die mit dem Gesetzesvollzug betrauten Stellen sollten eine strafrechtliche Verfolgung einleiten.“ Da der Anführer des Pöbels und die übrigen Angreifer auf den Videoaufnahmen zu erkennen sind, wäre es recht einfach, sie zu verurteilen. Zwei Jahre später ist jedoch noch immer keiner von ihnen zur Rechenschaft gezogen worden.

 


„Alle Belästigungen und alle Akte tätlicher Gewalt werden strafrechtlich verfolgt werden, und die Täter werden vor dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden“ (Eduard Schewardnadse, georgischer Staatspräsident, 2. November 2000)

 

Durch Straffreiheit ermutigt

Es überrascht kaum, dass die Tatenlosigkeit der zuständigen Behörden -- auf staatlicher und kirchlicher Seite -- bei den Angreifern den Eindruck erweckte, Gewalt würde geduldet. Durch die Straffreiheit ermutigt, beraubten, schlugen und traten sie Zeugen Jehovas nur noch hemmungsloser -- in Privathäusern, auf der Straße und in Anbetungsstätten. Von Oktober 1999 bis August 2001 wurden über 80 Angriffe auf Zeugen Jehovas mit über 1 000 Opfern registriert. Trotz allem sagte am 9. Februar 2001 ein Anwalt in Tiflis zu Reportern, die Ermittlungen im Fall Basil Mkalawischwilis seien „noch im Gange“. Bedauerlicherweise duldeten die Behörden in Georgien bei Redaktionsschluss noch immer, dass Gegner der Zeugen Jehovas ihre von Hass motivierten Verbrechen verüben. (Siehe den Kasten „Pöbelherrschaft dauert an“.)

Welche Rolle spielt die Polizei? Wie Nachrichtenberichten und Videoaufzeichnungen zu entnehmen ist, sah die Polizei bei den Angriffen auf Zeugen Jehovas nicht nur zu, sondern beteiligte sich sogar daran! Am 8. September 2000 beispielsweise sprengte eine Gruppe Knüppel schwingender Polizeibeamter in der Stadt Sugdidi einen Kongress, bei dem sich 700 Zeugen Jehovas friedlich versammelt hatten. Vermummte Polizisten „schlugen eine Schneise der Verwüstung“, so der Bericht von Augenzeugen, und verprügelten mehr als 50 Zeugen. „Es zerriss einem das Herz“, sagte der Eigentümer der Kongressstätte, als er an die entsetzten Blicke der Kinder dachte, über deren Kopf Platzpatronen aus Panzerabwehrkanonen abgefeuert wurden. Die Polizisten stürmten die Kongressstätte und brannten sie nieder. Doch bis heute ist noch keiner bestraft worden.

Da dieses niederträchtige Vorgehen kein Einzelfall ist (siehe den Kasten „Beteiligung der Polizei“), äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter am 7. Mai 2001 zu Recht Besorgnis über „anhaltende Folterhandlungen und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe durch das mit dem Gesetzesvollzug betraute Personal in Georgien; das wiederholte Versäumnis, in jedem Fall umgehende, unparteiische und umfassende Ermittlungen in den zahlreichen Fällen des Verdachts auf Folter anzustellen“.^ Tatsächlich hat nicht eine einzige der über 400 Anzeigen, die Jehovas Zeugen bei der Polizei erstatteten, zu einer Verurteilung der bekannten Verantwortlichen geführt! Der vom Parlament bestellte georgische Bürgerbeauftragte oder Ombudsmann erklärte deshalb: „Die Menschenrechte werden ausgerechnet von denen verletzt, die kraft ihres Amtes dazu verpflichtet sind, diese Rechte zu schützen. Für sie sind Menschenrechte kaum mehr wert als das Papier, auf dem sie stehen.“

BETEILIGUNG DER POLIZEI

Am 16. September 2000 errichteten Polizisten der Stadt Marneuli Straßensperren, um 19 Busse aufzuhalten, die Zeugen Jehovas zu einer Kongressstätte bringen sollten. An einer der Sperren warfen Angreifer große Steine auf die mit Zeugen besetzten Busse und trafen eine Frau am Kopf. Mehrere Insassen wurden aus den Bussen gezerrt und verprügelt, andere wurden ausgeraubt. Gleichzeitig ließ die Polizei die Anhänger Mkalawischwilis, die die Kongressstätte zerstören wollten, in ihren Bussen ungehindert passieren. Der Mob verbrannte eineinhalb Tonnen religiöse Literatur. Polizisten, die sich am Ort des Geschehens befanden, schlugen mit auf die Zeugen ein.

Der Nachrichtendienst Caucasus Press berichtete, das Innenministerium würde in dieser Sache ermitteln und „geeignete Maßnahmen“ ergreifen. Den Ermittlern liegen stichhaltige Gründe für eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen vor. Gemäß Artikel 25 der georgischen Verfassung hat jeder das Recht, sich öffentlich zu versammeln. Dennoch ist keiner der Angreifer belangt worden. Wie der Nachrichtendienst des Keston Institute fünf Monate nach diesem Angriff berichtete, gab eine Anwältin Guram Scharadses, des Führers der politischen Bewegung „Georgien über alles!“, zu, er habe die Behörden in Marneuli und Sugdidi beeinflusst, um zwei Kongresse der Zeugen Jehovas zu verhindern.

Urteil des Obersten Gerichtshofes
stiftet Verwirrung

 
28. JUNI 2000: Brandstifter vernichteten ein Literaturdepot der Zeugen Jehovas in Tiflis

Als wären die gesetzwidrigen Angriffe des Pöbels und der Polizei nicht schon genug, fällte der Oberste Gerichtshof in Georgien kürzlich auch noch ein Urteil, das in Bezug auf die Rechte der Zeugen Jehovas Verwirrung stiftete.

Nachfolgend einige Hintergrundinformationen dazu: Der Politiker Guram Scharadse strengte einen Prozess an, der eine Auflösung der Rechtskörperschaften der Zeugen Jehovas zum Ziel hatte. Die Klage wurde am 29. Februar 2000 abgewiesen. Scharadse legte Berufung ein und bekam Recht. Darauf gingen Jehovas Zeugen ihrerseits beim Obersten Gerichtshof in die Berufung. Am 22. Februar 2001 entschied der Oberste Gerichtshof -- hauptsächlich wegen Formfehlern -- gegen Jehovas Zeugen. Wie der Oberste Gerichtshof in seiner Urteilsbegründung ausführte, legt die Verfassung fest, dass Religionen gemäß öffentlichem Recht nach einem bis dahin noch nicht bestehenden Gesetz, das die Eintragung von Religionsgemeinschaften regelt, einzutragen seien. Das Gericht schloss mit der Aussage, es sei ohne dieses Gesetz nicht möglich, Jehovas Zeugen in irgendeiner anderen Form einzutragen. In Georgien sind jedoch bereits etwa 15 andere Gemeinschaften, die auf religiösem Gebiet tätig sind, rechtlich eingetragen.

Als Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes sagte der georgische Justizminister Micheil Saakaschwili in einem Fernsehinterview: „Vom rechtlichen Standpunkt ist diese Entscheidung sehr fragwürdig. Das war bestimmt nicht das gelungenste Kapitel in der Geschichte des Obersten Gerichtshofes.“ Surab Adeischwili, amtierender Vorsitzender des parlamentarischen Rechtsausschusses in Georgien, erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst des Keston Institute, er sei „sehr besorgt“ über das Urteil, denn „es ermutigt extremistische Kräfte in . . . [der georgisch-orthodoxen] Kirche, religiöse Minderheiten zu unterdrücken“. Leider bestätigten sich Adeischwilis Befürchtungen. Einige Tage nach dem Urteil flammte die Gewalt gegen Jehovas Zeugen erneut auf. Im Jahr 2001 wurden Zeugen Jehovas an folgenden Tagen vom Pöbel, von der Polizei und von orthodoxen Geistlichen angegriffen: 27. Februar, 5. März, 6. März, 27. März, 1. April, 7. April, 29. April, 30. April, 7. Mai, 20. Mai, 8. Juni, 17. Juni, 11. Juli, 12. August, 28. und 30. September. Diese Liste könnte beliebig fortgesetzt werden.

Inmitten dieser neuen Verfolgungswelle beschritt der Oberste Gerichtshof einen ungewöhnlichen Weg, als er seine Entscheidung wie folgt öffentlich erläuterte: „Die Aufhebung der Eintragung der Vereinigung der Zeugen Jehovas durch den Obersten Gerichtshof ist von der Öffentlichkeit leider falsch aufgefasst worden . . . Dadurch, dass die Eintragung der Beklagten als privatrechtliche Körperschaft gelöscht wurde, wurde ihr Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit weder direkt noch indirekt verletzt oder eingeschränkt. Ihre Freiheit, ihre Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat zu wechseln, wurde nicht eingeschränkt. . . . Durch das Urteil des Gerichts wurde das Recht der Beklagten, Informationen und Ideen zu empfangen und zu verbreiten, nicht eingeschränkt. Ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde nicht aufgehoben.“

DIE GEORGISCHE VERFASSUNG
GARANTIERT SCHUTZ

Wie die folgenden Auszüge zeigen, garantiert die georgische Verfassung vom 24. August 1995 Religionsfreiheit und Schutz vor brutalen Angriffen:

Artikel 17: (1) Die Ehre und Würde einer Person sind unverletzlich. (2) Folter, unmenschliche, brutale oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sind unzulässig.

Artikel 19: (1) Jedermann hat das Recht auf Rede-, Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit. (2) Niemand darf wegen seiner Gedanken, seines Glaubens oder seiner Religion verfolgt werden.

Artikel 24: (1) Jedermann hat das Recht, frei Informationen zu empfangen und zu verbreiten und seine Meinung in Wort, Schrift oder in jeder anderen Form zu äußern und zu verbreiten.

Artikel 25: (1) Mit Ausnahme der Angehörigen der Streitkräfte, der Polizei und der Sicherheitskräfte hat jedermann das Recht, sich ohne Waffen in Gebäuden oder im Freien ohne vorherige Erlaubnis öffentlich zu versammeln.

Tausende von Georgiern beziehen
Stellung gegen Verfolgung

 
16. AUGUST 2000: Im Saal des Gerichts von Gldani-Nadsaladewi griff ein Anhänger Basil Mkalawischwilis den kanadischen Zeugen Jehovas Warren Shewfelt an

Wenngleich diese Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes die Anstifter des gewalttätigen Pöbels anscheinend wenig beeindruckt hat, ist es doch erfreulich, dass Tausende georgischer Bürger die anhaltende Verfolgung bereits verurteilt haben. Am 8. Januar 2001 begannen Jehovas Zeugen, Unterschriften für eine Petition zu sammeln, durch die Schutz vor Pöbelangriffen gefordert wurde sowie eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die an Gewaltakten gegenüber georgischen Bürgern beteiligt waren. Innerhalb von zwei Wochen unterzeichneten 133 375 volljährige Staatsangehörige aus allen Landesteilen Georgiens die Petition. In Anbetracht dessen, dass es in Georgien nur 15 000 Zeugen Jehovas gibt, ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Unterzeichner Mitglieder der georgisch-orthodoxen Kirche waren. Am 22. Januar 2001 verschwand die Petition dann ganz plötzlich. Unter welchen Umständen?

An jenem Tag fand im Büro der georgischen Bürgerbeauftragten Nana Dewdariani eine Pressekonferenz statt, auf der die Petition offiziell vorgelegt werden sollte. Während der Konferenz stürmte Basil Mkalawischwili mit zehn anderen plötzlich in das Büro, um die 14 Bände, die die Petition enthielten, an sich zu reißen. Eine Mitarbeiterin des kaukasischen Instituts für Freiheit und Demokratie versuchte die Petition zu schützen, wurde aber von den Eindringlingen angegriffen. Während sich Mkalawischwili in Beschimpfungen erging, entrangen seine Anhänger den Organisatoren 12 der 14 Bände und verschwanden damit. Ein ausländischer Diplomat, der Zeuge des Vorfalls war, rief aus: „Das ist doch nicht zu fassen!“ Am 6. Februar gelangten Jehovas Zeugen glücklicherweise wieder in den Besitz der Petition, die dem georgischen Staatspräsidenten schließlich am 13. Februar 2001 vorgelegt wurde.

ANRUFUNG
DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES
FÜR MENSCHENRECHTE

Am 29. Juni 2001 richteten Jehovas Zeugen ein Gesuch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, durch das sie gegen die anhaltende Tatenlosigkeit der mit dem Gesetzesvollzug betrauten Stellen in Georgien Einspruch erhoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte antwortete wenige Tage später, am 2. Juli 2001. Wie der Kanzler des Gerichtshofes schrieb, ist der Vorsitzende der Kammer der Meinung, dieser Fall „sollte bevorzugt behandelt werden“.

 


„Wir hoffen, dass diese Angelegenheit [die Gewalt gegen religiöse Minderheiten] geregelt wird und alle religiösen Gruppen in Georgien ihre religiöse Überzeugung frei und uneingeschränkt bekunden können“ (Dawit Soumbadse, Rechtsberater der georgischen Botschaft in Washington [D. C., USA], 3. Juli 2001)

 

„Alle Belästigungen . . .
werden strafrechtlich verfolgt werden“

Jehovas Zeugen in Georgien und auf der ganzen Welt zählen darauf, dass der georgische Präsident im Sinne der Petition Schritte unternehmen wird. Immerhin hat Staatspräsident Schewardnadse die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Vergangenheit wiederholt verurteilt. Am 18. Oktober 1999 beschrieb er beispielsweise die Angriffe auf Jehovas Zeugen als „Pogrome“, die „untragbar“ seien. In einem Schreiben, das Staatspräsident Schewardnadse am 20. Oktober 2000 an ein Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas richtete, versicherte er: „Wir werden alles daransetzen, um die Gewalt auszumerzen.“ Weiter schrieb er: „Seien Sie versichert, dass die georgischen Behörden weiterhin fest verpflichtet sein werden, die Menschenrechte und die Gewissensfreiheit zu schützen.“ Auch in seinem Schreiben vom 2. November 2000 an die Kommission für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa teilte Staatspräsident Schewardnadse mit: „Diese Frage [der Stellung religiöser Minderheiten in Georgien] ist ebenfalls ein besonderer Grund zu großer Besorgnis in unserem Volk und in der Regierung.“ Er versicherte der Kommission: „Alle Belästigungen und alle Akte tätlicher Gewalt werden strafrechtlich verfolgt werden, und die Täter werden vor dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden.“

Besorgte Beobachter in Europa und in anderen Teilen der Welt hoffen, dass sich diese entschiedenen Worte des Staatspräsidenten Schewardnadse bald bestätigen werden. Inzwischen verharren Jehovas Zeugen in aller Welt im Gebet für ihre Mitgläubigen in Georgien, während die dortigen Zeugen trotz bitterer Verfolgung Jehova weiterhin mutig dienen (Psalm 109:3, 4; Sprüche 15:29).

* Weitere Einzelheiten über Georgien sind in dem Artikel „Georgien -- Ein altes Erbe bewahrt“ in der Erwachet!-Ausgabe vom 22. Januar 1998 zu finden.

# Im Jahr 2001 beschlagnahmte die Zollbehörde die Literatur der Zeugen Jehovas jedoch nicht mehr.

% Basil Mkalawischwili wurde Mitte der 1990er Jahre von der georgisch-orthodoxen Kirche exkommuniziert, nachdem er ihre Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) scharf kritisiert hatte. (Die georgisch-orthodoxe Kirche ist heute kein Mitglied des ÖRK mehr.) Mkalawischwili hat sich inzwischen den griechischen Altkalendaristen unter Metropolit Cyprian angeschlossen.

^ Georgien ist einer der 123 Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Als solcher hat sich Georgien verpflichtet, „Folter zu verbieten“.

Erschien im Erwachet!  vom 22. Januar 2002 ObenNächster Artikel

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